Ferienvermietung auf Mallorca: Palma will das Verbot auf Reihenhäuser ausweiten
Sollte eine Abstimmung kommende Woche im Plenum des Stadtrats erfolgreich sein, würde die Maßnahme aber nicht sofort umgesetzt werden
Palma will in Sachen Ferienvermietung die Regeln verschärfen: Am Donnerstag (19.10.) hat die konservative Regierungspartei PP im Rathaus einen Antrag der linken Partei Més per Palma unterstützt. Dieser sieht vor, das aktuelle Verbot der Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern beizubehalten und in Vierteln mit besonders angespannter Wohnsituation auch auf Reihenhäuser auszuweiten.
Die Abstimmung fand zunächst in der zuständigen Kommission statt, am kommenden Donnerstag soll der Antrag dem Plenum im Stadtrat vogelegt werden. Als einzige Partei stimmte der Bündnisparter der PP, Vox, gegen den Vorschlag.
Maßnahme wird erstmal nicht umgesetzt
Sollte der Vorstoß kommende Woche verabschiedet werden, heißt es aber noch lange nicht, dass er sofort umgesetzt wird. Die Ausweitung des Verbots war bereits im Raumordnungsplan inbegriffen, den die linke Vorgängerverwaltung in der vergangenen Legislaturperiode angestoßen hatte. Die konkreten Maßnahmen waren aber nicht verabschiedet worden und verfallen damit im November.
Durch die Bereitschaft der PP, das Verbot zu unterstützen, dürfte es Einzug in einen neuen Raumordnungsplan finden, sollte ein solcher im Laufe der Legislaturperiode verabschiedet werden.
Urteil des Obersten Gerichtshofs
Der Oberste Spanische Gerichtshof hatte Anfang Februar ein Urteil des Obersten Gerichtshof der Balearen von September 2021 aufgehoben. Darin hatte das regionale Gericht das touristische Vermietungsverbot durch die Stadtverwaltung für illegal erklärt. Geklagt hatte der Ferienvermieterverband Habtur.
Die 2018 verabschiedete Verordnung verletze europäische Grundsätze und entspreche nicht der spanischen Rechtsprechung, argumentierte das Gericht damals. Es sei "unverhältnismäßig" und "unnötig", um die von der Stadtverwaltung angestrebten Ziele zu erreichen. Die Stadtverwaltung legte daraufhin Berufung ein. Die höhere Instanz gab der Stadt Palma im Februar recht. /pss
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